Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 04.06.2007 - 12 TaBV 56/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Personalstatistiken
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 80 Abs. 2 S. 2 BetrVG; § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG; § 92 Abs. 1 S. 1 BetrVG; § 118 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG
Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage einer Personalstatistik über den Abgleich des Soll-Personalstandes mit dem Ist-Personalstand in dem Betrieb; Tendenzneutralität bei allgemeinen personellen Angelegenheiten; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Hinblick auf Beginn ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage einer Personalstatistik über den Abgleich des Soll-Personalstandes mit dem Ist-Personalstand in dem Betrieb; Tendenzneutralität bei allgemeinen personellen Angelegenheiten; Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Hinblick auf Beginn ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsanspruch des Betriebsrates bei Erstellung einer Personalstatistik
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hameln, 22.06.2006 - 1 BV 4/06
- LAG Niedersachsen, 04.06.2007 - 12 TaBV 56/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 19.10.1999 - 1 ABR 75/98
Anspruch des Betriebsrats auf Vorlage ausgefüllter Arbeitsverträge
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.06.2007 - 12 TaBV 56/06
Soweit es den Unterrichtungsanspruch nach § 80 Abs. 2 BetrVG betrifft, ist ein solcher Anspruch dann gegeben, wenn grundsätzliche Aufgaben des Betriebsrates tangiert sind und im Einzelfall die begehrte Information bzw. die Hergabe von Unterlagen erforderlich ist (ständige Rechtsprechung BAG, Beschluss vom 19.10.1999 - 1 ABR 75/98 - AP § 80 BetrVG 1972 Nr. 58). - BAG, 27.06.1989 - 1 ABR 19/88
Betriebsrat: Zeitpunkt der Unterrichtung durch den Arbeitgeber - Vorlage von …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 04.06.2007 - 12 TaBV 56/06
Dies hat allerdings erst dann zu geschehen, wenn die Überlegungen das Stadium der Planung erreicht haben; erst in diesem Moment stellen sich für den Betriebsrat Aufgaben, zu deren Erfüllung die erforderlichen Unterlagen vom Arbeitgeber vorzulegen sind (BAG, Beschluss vom 27.06.1989 - 1 ABR 19/88).